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Das Weltforum zur direkten Demokratie begrüßt die Weltbürgerinitiative

25-10-2019

In diesem Jahr startete Democracy International zusammen mit Democracy Without Borders (Demokratie ohne Grenzen) und CIVICUS eine Kampagne für eine Weltbürgerinitiative auf der Ebene der Vereinten Nationen unter dem Namen "We the Peoples" („Wir, die Völker“) . Um die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu prüfen, haben wir zwei Experten gebeten, herauszufinden, wie ein solches Modell nach internationalem Recht funktionieren könnte. Ben Murphy, Dozent für Recht an der Universität von Liverpool ist einer dieser Experten und war auf dem diesjährigen Global Forum für moderne direkte Demokratie vertreten, um die Ergebnisse seiner Forschung zu präsentieren. Er schreibt über das Panel und die Resonanz der Kampagne.

Von Ben Murphy.

Dieser Artikel erschien ursprünglich über Democracy Without Borders.

Am 3. Oktober hatte ich das Vergnügen, am Global Forum für moderne direkte Demokratie in Taiwan teilzunehmen und die Ergebnisse einer Arbeit über die rechtliche Machbarkeit der Gründung einer Weltbürgerinitiative (WCI) auf UN-Ebene in Zusammenarbeit mit James Organ zu präsentieren. Die Arbeit wird Mitte November im Zusammenhang mit dem Start der internationalen Kampagne für eine UN-Weltbürgerinitiative veröffentlicht. Nachstehend werde ich meine Anmerkungen im Forum zusammenfassen und einige Reflexionen aus der Veranstaltung schildern.

Die Bedeutung der Bürgerbeteiligung

Es ist nicht unüblich, internationale Organisationen wie die UNO als "Frankenstein-Monster" zu bezeichnen. Sie werden zwar von Staaten geschaffen, aber entwickeln oft ein Eigenleben. Dieses "neue Leben" hat besondere (oft negative) Auswirkungen auf den einzelnen Bürger. Doch selbst wenn die UNO diese Macht auf wirklich positive Weise ausübt und in greifbarer Weise zum menschlichen Fortschritt beiträgt (man denke nur an die Förderung der Menschenrechte oder die Ziele der nachhaltigen Entwicklung), ist der gemeinsame Nenner derselbe. Einzelne Bürger genießen sehr selten einen direkten Einfluss auf internationale organisatorische Entscheidungen. In diesem Zusammenhang ergänzt ein UNWCI den Vorschlag einer bürgergewählten Weltparlamentarischen Versammlung, die auch durch Demokratie Withouth Borders gefördert wird (sehe hier und hier), und den Übergang zu partizipativeren Formen der globalen Steuerung, zum Beispiel durch eine Weltbürgerversammlung.

Eine Bürgerinitiative funktioniert als eine Form der direkten Demokratie, die es den Bürgern ermöglicht, die politische Entscheidungsfindung zu beeinflussen, indem sie ein Thema auf die politische Agenda setzt und eine institutionelle Reaktion auslöst, wenn ein definiertes Maß an Unterstützung erreicht ist. Bürgerinitiativen sind als demokratische Instrumente auf staatlicher Ebene etabliert, aber die einzige transnationale Anwendung ist bisher die Europäische Bürgerinitiative (EBI).

Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union besagt, dass eine erfolgreiche EBI die Unterstützung von 1 Million Bürgern aus der gesamten EU benötigt, ein EBI-Vorschlag kann sich auf jede EU-Kompetenz beziehen, in der die Bürger der Meinung sind, dass eine Reform erforderlich ist, und er kann die Kommission einladen, aber nicht zwingen, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Die für Initiativen erforderlichen Schritte

Jedes einzelne WCI müsste natürlich in die Zuständigkeit der UNO fallen und den Grundsätzen und Zwecken der UNO entsprechen. Artikel 1 Absatz 3 der UN-Charta, der die Bedeutung der "Förderung und Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion" betont, wird von besonderer Bedeutung sein. Die Grundprinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte können ebenfalls berücksichtigt werden. Nur die vorgeschlagenen Initiativen, die offensichtlich im Widerspruch zu den Zielen der UNO stehen, würden dieses Kriterium nicht erfüllen. Aus diesen Gründen ist es unwahrscheinlich, dass die Registrierung eines WCI ein aufwändiger Prozess ist.

Ein Unternehmen wäre verpflichtet, sicherzustellen, dass die WCI-Registrierungsentscheidungen die erforderlichen Kriterien erfüllen und müsste später die Unterschriften überprüfen. Das WCI wird daher die Einrichtung eines neuen Organs der UNO erforderlich machen. Dies könnte nach Artikel 22 der UN-Charta erfolgen, der besagt, dass "die Generalversammlung solche untergeordneten Organe einrichten kann, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben für notwendig hält".

In dem seltenen Fall, dass eine Registrierung abgelehnt wird, sollte ein unabhängiges Gerichtsverfahren von einer zusätzlichen Ombudsperson durchgeführt werden.

Sobald ein Vorschlag registriert ist, können die Aktivisten Unterstützung sammeln. Die am besten geeignete Föderungsschwelle für eine Initiative, die sich für die Vorlage bei den Vereinten Nationen qualifiziert, ist eine zentrale Frage. Eine höhere Schwelle kann die Legitimität einer Initiative erhöhen, aber auch als Hindernis für die Teilnahme dienen, wenn sie zu hoch ist, um sie zu erreichen. Es ist auch wichtig, dass eine Initiative die Unterstützung eines breiten Querschnitts der Weltbürgerschaft genießt, und zwar nicht nur aus einer Handvoll Staaten. In Anlehnung an die im Sicherheitsrat festgelegten UN-Grundsätze für eine "gerechte geografische Verteilung" empfehlen wir, der UNO ein WCI vorzulegen, wenn es genügend Unterstützung von Bürgern aus mindestens fünf afrikanischen und asiatischen Staaten, einem osteuropäischen Staat, zwei lateinamerikanischen Staaten, zwei westeuropäischen und anderen Staaten erhält. Die einzige Änderung sollte eine ausdrückliche Anforderung sein, dass diese drei asiatische Staaten und zwei afrikanische Staaten umfassen muss, so dass beide Regionen vertreten sind (womit die im Vergleich zu afrikanischen Staaten wesentlich größere Bevölkerung asiatischer Staaten berücksichtigt wird).

Die letzte Phase besteht darin, das entsprechende Forum zu finden, um eine erfolgreiche Initiative zu diskutieren. Wenn die zugrundeliegende Begründung darin besteht, die politische Agenda zu beeinflussen und die Staaten zu ermutigen, einen Vorschlag zu unterstützen, könnte die Generalversammlung diese Funktion erfüllen. Die Generalversammlung kann alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der UNO fallen, erörtern. Sie ist befugt, Beschlüsse zu fassen, auf die die Mitgliedstaaten voraussichtlich reagieren werden, die aber nicht rechtsverbindlich sind. Am wichtigsten ist vielleicht, dass die Generalversammlung in der Lage ist, unter der Schirmherrschaft der UNO Regierungsverhandlungen über neue Verträge aufzunehmen oder Fragen vor der Völkerrechtskommission oder dem Internationalen Gerichtshof zur weiteren Prüfung zu stellen. In unserer Arbeit schlagen wir auch vor, dass Maßnahmen dem Sicherheitsrat vorgeschlagen werden könnten.

Reflexionen aus dem Forum

Natürlich wird das Maß an Unterstützung, das das WCI von den Mitgliedsstaaten erhält, letztendlich über sein Schicksal entscheiden. Einige Staaten haben bereits ihr Interesse bekundet, diesen neuen Vorschlag zu diskutieren. Auch das Feedback auf dem Global Forum war fast einstimmig positiv.

Es wurde hinterfragt, ob eine solche Initiative zur Stärkung der UNO beitragen würde, was angesichts der unverhältnismäßigen Macht einer kleinen Handvoll Staaten nicht angemessen wäre. Diese Problematik kann durch angemessene Aufklärung umgangen werden. Unterstützer und Aktivisten des WCI sollten sich sowohl vom Einfallsreichtum der Idee als auch von ihrer relativen Einfachheit leiten lassen. Ziel ist es nur, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, die Agenda zu beeinflussen.

Andere stellten in Frage, ob die UNO die am besten geeignete Institution ist, um die Idee an andere internationale Institutionen weiterzuleiten, die spezifischere und begrenztere Funktionen erfüllen. Es gibt jedoch keinen Grund, warum diese Idee mit der Zeit nicht erweitert werden kann, aber das schmälert nicht den Wert der Befähigung des Einzelnen, die UNO, insbesondere ihr Plenarorgan, zu beeinflussen.

Schließlich wurde angedeutet, dass der relative Erfolg der EBI einzigartig für die europäische Erfahrung ist. Trotz all ihres Einflusses, all ihrer Komplexität und ungeachtet ihrer nahezu universellen Mitgliedschaft wurde die UNO jedoch als internationale Organisation gegründet und agiert weiterhin als solche, genau wie die EU. In der EBI sind viele der vermeintlichen rechtlichen Herausforderungen bereits überwunden. Dies kann als Vorlage dienen. Die wirklichen Herausforderungen bei dem Vorhaben die Idee der Bürgerinitiative auf die Vereinten Nationen zu übertragen, bestehen nicht unbedingt auf dem Gebiet des Völkerrechts, sondern sind Fragen der Geopolitik und der Interessenvertretung.

Es war daher eine Freude zu sehen, dass diese Idee, obwohl sie noch in der Anfangsphase ist, in der Zivilgesellschaft weiter an Dynamik gewinnt.

Der Autor dankt Democracy International für die Einladung zum Forum.

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