Die Europäische Bürgerinitiative ist der Erfolg einer Kampagne von Democracy International. Zusammen mit 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen und 41 Mitgliedern des Europaparlaments stritt Democracy International während des Verfassungskonvents in den Jahren 2001 und 2002 für direktdemokratische Instrumente auf europäischer Ebene. Die Europäische Bürgerinitiative wurde später in den Lissabon-Vertrag von 2009 (Art. 11) aufgenommen.
Die Geschichte der Europäischen Bürgerinitiative: Lesen Sie den Bericht von Dr. Michael Efler, der beschreibt, wie er zusammen mit Carsten Berg in Brüssel dafür kämpfte, die Europäische Bürgerinitiative im EU-Verfassungsvertrag zu verankern.
Reform der Europäischen Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative ist seit dem 1. April 2012 rechtskräftig. Initiatoren haben die hohen Hürden der Europäischen Bürgerinitiative schmerzvoll erfahren. Diese bestehen daraus, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen undurchsichtig und zu komplex sind. Zudem ist die EU-Kommission nicht gezwungen, eine Bürgerinitiative anzunehmen.
Die EBI-Verordnung schreibt vor, dass die Europäische Kommission 2015 die bisherige Praxis der EBI analysieren und Vorschläge unterbreiten soll, wie das Instrument verbessert werden kann. Dazu legte die Kommission im März 2015 einen Bericht vor. Am 28. Oktober 2015 stimmte das EU-Parlament für eine Reform der EBI-Verordnung, um das Beteiligungsinstrument zu verbessern, Zugang dazu zu erleichtern, und die politische Wirksamkeit zu stärken. Viele der Vorschläge des EU-Parlaments können nur durch eine Änderung der EBI-Verordnung umgesetzt werden. Dafür müsste die EU-Kommission einen Vorschlag machen, über den dann wiederum das EU-Parlament und der Ministerrat entscheiden. 2016 könnte die Neuregelung der EBI beschlossen werden.
Vorschläge für eine starke EBI
Vor dem Hintergrund des Revisionsprozesses setzt sich Democracy International für eine tiefgreifende Reform der Europäischen Bürgerinitiative ein.
Democracy International hat Reformvorschläge für eine Neuauflage der Europäischen Bürgerinitiative erarbeitet. Viele von diesen Vorschlägen sind in den Beschluss des EU-Parlaments eingeflossen. Diese sind unter anderem: rechtliche und finanzielle Unterstützung für EBI-Organisatoren, mehr zeitliche und inhaltliche Flexibilität bei der Registrierung, Teilnahmeberechtigung ab 16 Jahren, Übersetzung der EBI-Texte in offizielle EU-Amtssprachen, und die gleiche Verpflichtung für die Kommission auf Bürgerinitiative zu reagieren wie auf Initiativen des EP (d.h. Gesetzgebungsvorschlag innerhalb von 12 Monaten für akzeptierte Initiativen).
Einige weitergehende Reformvorschläge von Democracy International wurden jedoch in dem Beschluss des Parliaments nicht aufgenommen, z.B.:
- die Kommission soll verpflichtet sein auf alle erfolgreichen EBIs mit einem Gesetzesvorschlag zu reagieren
- EBIs können auch auf Änderungen der EU-Verträge abzielen, anstatt auf Sekundärrecht begrenzt zu sein.
Rat und Tat
Democracy International ist Partner des ECI Support Centre, eine gemeinsame Initiative des European Citizen Action Service (ECAS), des Initiative und Referendum Institute Europe und Democracy International. Das Ziel des ECI Support Centres ist es, Menschen zu beraten, die eine Europäische Bürgerinitiative initiieren und durchführen wollen sowie innovative Tools zu entwickeln, um die Entwicklung der EBI zu unterstützen. Das ECI Support Center entwickelt eine „App“ für Smartphones, die über die neuesten Europäischen Bürgerinitiativen informiert und es ermöglicht, über das Smartphone zu unterschreiben. Dieses Dokument enthält den QR-Code für eine vorläufige Android-Version.
Weiterführende Informationen
- Democracy Internationals aktuelle EBI-Kampagne
- EU-Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EU-Verordnung 211/ 2011)
- EU-Kommissionsbericht zur EBI (31. März 2015)
- Entschliessung des EU-Parlaments zur EBI (28. Oktober 2015)
- Aktueller Stand von einzelnen EBIs
- Ablauf der EBI