Die Volksinitiative ist ein aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft heraus erarbeiteter und eingebrachter Gesetzesentwurf oder einer politischen Forderung, über den ein Volksentscheid stattfinden soll. Dazu muss die Initiative von einer bestimmten Anzahl von Menschen durch ihre Unterschrift unterstützt werden. Die eigentliche Abstimmung ist dann der zweite Schritt zur Ausübung direkter Demokratie.
Direkte Demokratie durch obligatorisches Referendum
Eine andere Möglichkeit stellt das “obligatorische Referendum” dar. Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetzesbeschluss zur Bestätigung vorgelegt. Das kann zum Beispiel bei Änderungen der Verfassung der Fall sein.
Direkte Demokratie muss fairen und transparenten Regeln folgen und darf nicht durch Quoren oder andere Barrieren beschränkt werden. Democracy International bewertet direkte Demokratie nach den Kriterien für eine faire direkte Demokratie, wie sie die „Venedig-Kommission“ im Kodex für gute Verfahrensregeln für Referenden („Code of Good Practice on referenda“) festgelegt hat.
Regelungen für den Volksentscheid
Der Europarat hat die „Venedig-Kommission“ ins Leben gerufen. Sie berät Staaten bei Verfassungsfragen. Der Kodex für gute Verfahrensregeln für Referenden stützt sich auf die Prinzipien des allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahlrechts.
Weitere Informationen: "What’s a people’s or citizens’ initiative?", Film von Michele Andina, swissinfo.ch
Quelle des Bilds oben: Mehr Demokratie e.V., flickr