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"Durchsetzungsinitiative" scheitert in der Schweiz

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"Durchsetzungsinitiative" scheitert in der Schweiz

28-02-2016

Bei einer klar überdurchschnittlichen Stimmbeteiligung haben fast 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer am Sonntag, den 28. Februar, gegen die sogenannte „Durchsetzungsinitiative“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gestimmt. Damit werden ausländische Personen, die bestimmte schwere oder leichte Straftaten begangen haben, nicht automatisch aus der Schweiz ausgewiesen werden, wie es die Initiative verlangt hatte.

 

„Die hohe Stimmbeteiligung offenbart, dass diese Initiative die Schweizerinnen und Schweizer stark engagiert hat. Denn sie hat an den Grundsätzen des politischen Systems der Schweiz mit seinen starken direktdemokratischen Elementen gerüttelt. Ein Ja hätte das Gleichgewicht von Demokratie und Rechtstaatlichkeit erheblich ins Wanken gebracht“, so Bruno Kaufmann, Vorstandsmitglied der Nichtregierungsorganisation Democracy International und Schweizer Bürger.

Die Durchsetzungsinitiative verlangte, die detaillierten Bestimmungen zur Abschiebung von Ausländern unmittelbar in der Verfassung zu verankern und Richtern die Möglichkeit der Einzelfallprüfung auf Verhältnismäßigkeit zu nehmen. Damit wären konkret der Schutz von Minderheiten (hier die in der Schweiz lebenden zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländer) sowie die Macht der Richter und des Parlaments eingeschränkt worden. Der Schutz der Menschenrechte und das Prinzip der Gewaltenteilung, beides Voraussetzungen für einen Rechtsstaat, wären damit verletzt worden.  

„Volksabstimmungen dürfen nicht dazu verleiten, dass die direkte Demokratie sich mit ihnen selbst verabsolutiert, sondern Elemente der direkten und der indirekten Demokratie müssen sich im Rahmen eines repräsentativen Systems gegenseitig kontrollieren. Im Fall der Durchsetzungsinitiative hat dies die Abstimmungsdebatte und nun das Ergebnis deutlich gemacht. Eine klare Mehrheit hat sich von den derzeit populären Forderungen gegen Ausländer nicht blenden lassen und für eine starke und robuste Demokratie votiert“, so Kaufmann.

Hintergrund

Die Schweizer Volkspartei (SVP) hatte die Volksabstimmung „Zur Durchsetzung der Aussschaffung krimineller Ausländer“ (Durchsetzungsinitiative) 2012 lanciert, nachdem das Schweizer Stimmvolk bereits am 28. November 2010 mit 52,9% einer Initiative zur „Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Ausschaffungsinitiative) zugestimmt hatte. Diese Initiative verpflichtete das Schweizer Parlament, die neuen Verfassungsbestimmungen innerhalb von fünf Jahren umzusetzen, also die bestehenden Gesetze anzupassen. Darauf wollte die am rechten Rande politisierende SVP jedoch nicht warten und startete die „Durchsetzungsinitiative“, noch während das Parlament über die Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ beriet. Zwischenzeitlich hatte das Schweizer Parlament (im März 2015) die Ausschaffungsinitiative umgesetzt. Nach dem Nein zur Durchsetzungsinitiative wird also nun die Ausschaffungsinitiative regeln, wann verurteilte Ausländerinnen und Ausländern abgeschoben werden sollen.

Weitere Volksabstimmungen

Für das Schweizer Stimmvolk standen bis zum 28. Februar drei weitere Vorlagen an: Die von den Christdemokraten lancierte Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen Heiratsstrafe“ forderte, dass die Ehe nicht gegenüber anderen Lebensformen benachteiligt wird und dass der Ehe-Begriff in der Verfassung auf heterosexuelle Partnerschaften eingegrenzt werden solle. Sie wurde mit 50,8% abgelehnt. Die linke Initiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“ verlangte ein Verbot von spekulativen Finanzgeschäften in der Schweiz, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Sie konnte sich mit 59,9% von Nein-Stimmen ebenfalls nicht durchsetzen. Zuletzt stand mit der vom Parlament beschlossenen „Sanierung Gotthard-Straßentunnel“ eine Frage zur Disposition, ob  mit dem Bau einer zweiten Straßen-Röhre durch den Gotthard der seit 1994 in der Bundesverfassung verankerte Alpenschutz noch Gültigkeit besitzen solle. Diese Vorlage nahmen die Schweizerinne und Schweizer mit 57% an.

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