Vor 5 Jahren setzte sich Democracy International gemeinsam mit dem europäischen Parlament für die Revision der EBI ein. Democracy International wollte die EBI damit stärken und benutzerfreundlicher machen. Also, was hat sich durch die Reform geändert? Welcher unserer ursprünglichen Forderungen wurden übernommen und welche wurden schlussendlich abgelehnt?
Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit
Die größte und wichtigste Neuerung der EBI liegt in der verbesserten Benutzerfreundlichkeit. Durch die Reform haben die Initiatoren einer EBI außerdem nun die Möglichkeit nach der Registrierung den Starttermin für die Unterschriftensammlung innerhalb von sechs Monaten selbst zu bestimmen. Dadurch haben sie mehr Zeit ihre Kampagne ausreichend zu planen. Obwohl unsere Forderung nach einer Ausweitung der einjährigen Sammelfrist abgelehnt wurde, sind wir aber froh über die Bemühungen die EBI Kampagnen-freundlicher und flexibler zu gestalten.
Zusätzlich werden die Formulare für die Unterschriftenerfassung vereinfacht und harmonisiert: Die bisherigen 13 verschiedenen Formularversionen werden auf jetzt nur noch zwei Formulare reduziert. Es wird den Mitgliedstaaten überlassen, welches der beiden Formulare sie ihren Bürgern zur Verfügung stellen.
Gleichzeitg haben die Initiatoren die Möglichkeit ihre Initiative auch nur teilweise registrieren zu lassen. Nichtsdestotrotz ist dabei Vorsicht geboten, denn in der Realität bieten sich der Kommission damit Spielräume zum Missbrauch. Es sollte sichergestellt werden, dass die Rückmeldungen an die Initiatoren hilfreich und zielführend sind, damit sie schnell zu einer vollständigen Registrierung Ihrer Initiative kommen können.
Den Aktivisten werdem mit der Reform auch weitere unterstützende Elemente/Instrumente zur Verfügung gestellt, um die EBI benutzerfreundlicher zu machen. Das EBI-Forum, eine im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Online-Kollaborationsplattform, bietet kompetente Beratung für zukünftige und aktuelle EBIs. Außerdem bietet die Plattform Vernetzungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Suche nach Kampagnen-Partnern sowie Nachrichten und Updates über die EBI.
Begrüßenswert ist auch, dass neue Bestimmungen zur Erhöhung der Beteiligung junger Menschen an der EBI beschlossen wurden. Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit das Mindestalter für die Unterstützung einer EBI auf 16 Jahre festzulegen. Es liegt jedoch im Ermessen der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie das Alter senken oder nicht.
Ein Rückschlag ist die Abschaffung des individuellen Online-Sammelsystems, das als kampagnenfreundliche Alternative zum zentralen System der Kommission fungierte. Während Democracy International es bedauert, dass die Möglichkeit der Einrichtung eines alternativen Systems ausgeschlossen ist, hat die Kommission versprochen, im Jahr 2020 ein neues und freies System einzuführen. Wir sehen darin eine Gelegenheit für Aktivisten, IT-Experten und die Kommission, gemeinsam an der Entwicklung eines neuen Sammel-Systems zu arbeiten. Democracy International und ECAS veranstalten am EBI-Tag (2. April) einen Workshop, um die gemeinsame Entwicklung eines einfach zu bedienenden und kampagnenfreundlichen Online-Erfassungssystems zu starten.
Politische Wirkung
Die politische Wirkung des Instruments bleibt der schwächste Punkt in der neuen Regulation – im Vergleich zum vorherigen Gesetz hat sich nicht viel verändert. Es wird keine erhöhte Verbindlichkeit der EBI geben und die Kommission hat sogar ihre eigene Frist, um auf EBIs zu reagieren,um sechs Monate verlängert. Die verlängerte Frist bedeutet im Umkehrschluss keine negative Konsequenz/Veränderung, vorausgesetzt die Kommission nutzt die Pufferzeit um einen vernünftigen, legislativen Vorschlag (als Antwort auf erfolgreiche EBIs) zu machen.
Auch der rechtliche Rahmen für EBIs wurde nicht erweitert, und Democracy International fordert weiterhin, dass auch EBIs zugelassen werden können, die auf Vertragsänderungen abzielen.
Insgesamt brauch die EBI mehr Öffentlichkeit - zum einen damit die EBI öfter genutzt wird, zum anderen um größeren politischen Druck ausüben zu können. Mehr politische Druck wird auf dauer auch den politischen Willen der EU in Hinblick auf erfolgreiche EBIs verbessern. Mit der Kampagne „Take The Initiative“ der Kommission wurde schon im letzten Jahr eine Öffentlichkeits-Kampagne für die EBI gestartet. Auch das EBI-Forum zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen und das Wissen über die EBI zu erweitern.
Ein großer Erfolg - wenngleich noch nicht Teil der Kommissionsregulation - ist die verbesserte Rolle der EBIs gegenüber dem Europäischen Parlament – sobald ein EBI 1 Millionen Unterschriften erzielt hat, nimmt sich das Parlament dem Sachverhalt an (dies ist Teil eines neuen Rechtsverfahrens.) Democracy International und die ECI-Kampagne haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Europäische Parlament seine Geschäftsordnung ändert, um Plenardebatten und möglicherweise eine Abstimmung über erfolgreiche EBIs aufzunehmen. Unsere #EPForgetUsNot-Kampagne, die sich gemeinsam mit der EBI-Kampagne vehement für diese Thematik eingesetzt hat, hatte als positive Konsequenz, dass wir beim „Good Lobby Award“ als NGO des Jahres ausgezeichnet worden sind.
Fazit
Von den ursprünglichen 11 Forderungen, die von Democracy International formuliert worden sind (Positionspapier von 2017), wurden acht Forderungen entweder vollständig oder teilweise akzeptiert. Wir begrüßen die Verbesserungen, allerdings sehen wir auch die Rückschläge und neuen Herausforderungen, die es bei der EBI noch gibt und die leider in der neuen Verordnung nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt ist die neue Regulation der EBI ein Fortschritt für die partizipative, direkte und digitale Demokratie in Europa, während weiterhin Potenzial für Wachstum und Verbesserung bestehen bleibt. Aus diesem Grund wird die aktive Rolle der Zivilgesellschaft auch bis zur nächsten Überprüfungs- und Überarbeitungsphase der EBI weiterhin von entscheidender Bedeutung sein.