Eine kleine Revolution
Der Anspruch dieses Grundsatzes und seiner gesetzgeberischen Umsetzung war und ist hoch: endlich sollte das Prinzip der Volksherrschaft auch im Rahmen einer transnationalen politischen Union anerkannt und praktiziert werden. Tatsächlich kommt die blosse Existenz dieses neuen Volksrechtes einer kleinen Revolution gleich, und beeinflusst auch jene Mitgliedsstaaten, in denen bislang die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Parlamentswahlen in der Politik auf die Zuschauerränge verwiesen worden waren. Mehr noch: mit der Einführung der Möglichkeit, die notwendigen Unterschriften auch auf elektronischem Weg (über das von der EU zur Verfügung gestellte online-Sammelsystem) zu sammeln, ging Brüssel sogar noch einen Schritt weiter, als dies heute selbst in einer entwickelten Demokratie mit Volksrechten wie der Schweiz der Fall ist.
Wasserprivatisierung, Stammzellenforschung…
Insgesamt sind bis heute knapp über fünfzig Europäische Bürgerbegehren angemeldet worden, drei davon haben es bislang geschafft, sämtliche Anforderungen für eine abschliessende politische Prüfung durch die Kommission zu erfüllen. Zwei Initiativen, jene gegen die Wasserprivatisierung und jene zur Stammzellenforschung, sind auch schon beantwortet worden .
Das alles wäre und ist schon ein schöner Erfolg für mehr Demokratie! Wenn da nicht all jene Probleme, Hürden und Widerstände wären, die nun das anfängliche Interesse in der Öffentlichkeit torpediert haben und dazu führten, dass sich gegenwärtig noch gerade einmal zwei Initiativen formell im Stadium der Unterschriftensammlung befinden – und dabei bislang von weniger als 8000 EU-Bürgern unterstützt worden sind. Oder mit anderen Worten: Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative befindet sich in seiner bislang grössten Krise, und ohne umfassende Reformen und politische Anstrengungen droht ihm ein langsames und bitteres Ende.
Dabei spricht nicht nur der Grundsatz der modernen Demokratie und die Vernunft für die Weiterentwicklung der aktiven Bürgerpartizipation in der EU: Es gibt auch jede Menge Menschen und Organisationen, die sich des neuen Instrumentes nur zu gerne bedienen würden, wenn es denn möglich wäre. Nur: Während die alte EU-Kommission unter José Manuel Barroso alles daran setzte, die ihr aufgezwungene Mitsprache der Bürger zu unterlaufen, hält sich der neue Chef im Berlaymont, der frühere luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker, in Sachen Bürgerinitiative bislang bedeckt.
Fast die Hälfte abgeschmettert
Unter Barroso hatte sich immerhin Vizepräsident Šefčovič als grundsätzlicher Initiativfreund geoutet und dazu auch einige sehr kompetente Mitarbeitende angestellt. Im Büro der Juncker-Generalsekretärin Catherine Day hingegen blieb fast die Hälfte aller angemeldeten Initiativen hängen. Day berief sich in den Absagen jeweils auf die fehlenden Kommissions-Kompetenzen für die von den EU-Bürgern beantragten Gesetzesvorlagen, ging dabei aber derart inkonsequent vor, dass sich nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit bereits sechs Klagen zu abgewiesenen Initiativanträgen befassen muss. Jüngster Fall: die Europäische Bürgerinitiative zum Europäischen Freihandelsabkommen mit den USA, kurz und undeutlich TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) genannt.
Das Initiativkomitee hinter der "Stop TTIP"-Initiative liess sich allerdings nicht lumpen – und hat nun auf inoffiziellem Weg bereits über eine Million Unterschriften gesammelt. Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb es der Kommission und den Initianten in den Vorgesprächen zur Anmeldung der Initiative nicht gelang, sich auf eine Formulierung zu einigen, welche einen formalisierteren Dialog im Rahmen einer registrierten Bürgerinitiative ermöglicht hätte. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Fall, dass im Rahmen des neuen Volksrechtes durchaus auch spannende und engagierende Fragen auf die europapolitische Tagesordnung gesetzt werden können.
Was nun? Zum Glück gibt es innerhalb der EU einigen Wandel und muss sich nun zeigen, ob Junckers neue rechte Hand Frans Timmermanns, der engagierte Ex-Aussenminister der Niederlande, die gegenwärtige Blockade lösen kann – und auch innerhalb der Kommission ein neues, bürgerfreundlicheres Denken Einzug halten kann.
Und zum Glück verlangt das geltende EU-Bürgerinitiativen-Gesetz schliesslich auch eine erste Revision, die 2015 beginnen muss. Das ist die Chance, dem vielversprechenden Instrument neues Leben zu verleihen, in dem viele Hürden abgebaut, die Handhabung vereinfacht und der bisherige Umgang analysiert – und Lehren daraus gezogen werden. Es ist die Stunde von uns allen, den Bürgerinnen und Bürgern – Europas ungeliebten Chefs!
Text von Bruno Kaufmann, Vorstand Mitglied von Democracy International
Artikel veröffentlicht bei Swissinfo